Inhaltsverzeichnis
- Name und Gesellschaftsform
- Wortbedeutungen
- Anliegen und Leistungen
- Kooperation mit dem Förderverein
- Mitgliedschaft
- Organe der Schülerfirma
- Abteilungen
- Geschäftsjahr
- Jahresabschluss
- Gewinnverteilung
- Verwaltung des Vermögens
- Nachhaltigkeit
- Satzungsänderungen
§1 Name und Gesellschaftsform
Die Kantmade ist eine GmbH im Rahmen eine Schulprojekts. Sie kann dementsprechend Kantmade S-GmbH genannt werden.
§2 Wortbedeutungen
Mit der Verwendung vom Begriff Schülern sind selbstverständlich alle Schüler sowie auch Schülerinnen gemeint. Dasselbe gilt für die Begriffe Mitglieder, Lehrer und alle weiteren Begriffe, die sich auf Personen und Personengruppen beziehen.
Der Vorstand ist gemäß § 6.1 definiert.
„Die Schule“ bezieht sich auf das Immanuel-Kant-Gymnasium 11Y11 (Berlin-Lichtenberg)
Der Begriff „Firma“ bezieht sich auf den Begriff „Schülerfirma“
§3 Anliegen und Leistungen
Die Schülerfirma Kantmade S-GmbH ist ein pädagogisches Projekt am Immanuel-Kant-Gymnasium. Es ist Anliegen, dass die Schüler Wissen und praktische Erfahrungen aus dem Alltag einer Firma sammeln, indem sie selbst am wirtschaftlichen Handeln und den verschiedenen Bereichen eines Unternehmens teilnehmen.
Ziel ist u. a. Qualifikationen wie Eigeninitiative, Teamfähigkeit und Leistungsbereitschaft zu stärken.
Das Arbeiten in der Schülerfirma soll die Schüler zudem auf das spätere Berufsleben vorbereiten.
Die Schülerfirma ist eine Arbeitsgemeinschaft (AG) und soll die Schule um eine sinnvolle Freizeitgestaltung bereichern.
§4 Kooperation mit dem Förderverein
Die Schülerfirma hat einen Kooperationsvertrag mit dem Förderverein e. V. des Immanuel-Kant-Gymnasiums.
§5 Mitgliedschaft
Es können nur Personen in der Schülerfirma Mitglied werden, die ...
- Schüler, Lehrer oder pädagogische Mitarbeiter am Immanuel-Kant-Gymnasium sind, Eltern von Schülern der Schule sind oder ehemalige Schüler der Schule sind.
- sich mit der Satzung einverstanden erklären.
Über Ausnahmeregelungen bezüglich der gerade genannten Punkte (Erstens und Zweitens) kann der Vorstand durch einen einstimmigen Beschluss entscheiden.
Über eine Beitrittsanfrage ist formlos die Lehrkraft und der Vorstand zu informieren. Für Schüler gilt zusätzlich, dass sie sich an den schuleigenen Prozessen zur Anmeldung in einer Arbeitsgemeinschaft orientieren.
Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht.
Das Mitglied kann die Schülerfirma jederzeit verlassen, indem es aus der Arbeitsgemeinschaft austritt und die dies der Lehrkraft sowie dem Vorstand formlos mitteilt.
Falls ein Mitglied zwei Sitzungen unentschuldigt nicht erscheint, kann durch eine einfache Mehrheit aller Mitglieder entschieden werden, ob das betreffende Mitglied aus der Arbeitsgemeinschaft ausgeschlossen wird.
Der Hinweis zur Teilnahme an der AG Schülerfirma wird von der Lehrkraft in Auftrag gegeben. Es liegt jede Verantwortung bei der Lehrkraft, ob ein solcher Hinweis dem Zeugnis angefügt wird.
§5.1 Stimmrecht
Jedes Mitglied besitzt bei einer Abstimmung unter den Mitgliedern eine Stimme. Es kommt dabei nicht darauf an, wie viel und ob das Mitglied Kapital investiert hat.
§5.2 Option „investierende Mitglieder“
Ein Mitglied kann zu jeder Zeit Kapital in die Schülerfirma investieren. Das Mitglied erhält einen Beleg über das von ihm investierte Geld in die Schülerfirma.
§6 Organe der Schülerfirma
- Vorstand
- Mitgliederversammlung
§6.1 Vorstand
Der Vorstand wird mit einer einfachen Mehrheit unter allen Mitgliedern auf der jährlichen Mitgliederversammlung gewählt.
Der Vorstand umfasst mindestens eine Person, allerdings maximal drei Personen.
Der Vorstand trifft eine Entscheidung durch einstimmige Mehrheit unter den Vorstandsmitgliedern.
§6.2 Mitgliederversammlung
Eine Mitgliederversammlung wird durch den Vorstand einberufen. Es werden dazu alle Mitglieder mindestens 7 Tage vorher schriftlich (per E-Mail) darüber informiert. Diese Einladung enthält bereits die wichtigsten Tagesordnungspunkte.
Wenn es von einem Mitglied gewünscht ist, dass die Mitgliederversammlung auch online über eine Videokonferenz übertragen wird, muss dafür vom Vorstand sorgegetragen werden. Das Mitglied kann alle seine Rechte auch über die übertragene Videokonferenz in Anspruch nehmen.
Wenn ein Mitglied nicht erscheinen kann, kann es beim Vorstand per E-Mail formlos beantragen, dass die Mitgliederversammlung an einen anderen Termin gelegt wird.
Wenn ein Mitglied nicht erscheint, wird die Stimme bei einer Abstimmung nicht mitgezählt.
Der Vorstand muss jedes Geschäftsjahr mindestens eine Mitgliederversammlung einberufen, um diesen, den Vorstand, mit einer einfachen Mehrheit, zu wählen.
Auf einer Mitgliederversammlung kann jedes Mitglied einen Antrag einreichen. Der Beschluss kann mit einer einfachen Mehrheit gefasst werden. Der Beschluss muss umsetzbar sein. Dafür muss im Zweifel vom Antragssteller eine schriftliche Erklärung zur Umsetzbarkeit eingereicht werden.
§7 Abteilungen
Die Schülerfirma gliedert sich in folgende Abteilungen.
- Buchhaltung
- Vertrieb/Marketing
- Entwicklung/Produktion
Jede Abteilung wird von einem Abteilungsleiter und einem Stellvertreter geführt, beide werden vom Vorstand bestimmt.
§8 Geschäftsjahr
Ein Geschäftsjahr ist ein Schuljahr.
§9 Jahresabschluss
Der Vorstand muss bis 2 Wochen vor Ende des Geschäftsjahres den Jahresabschlussbericht vorlegen, der auf der jährlichen Mitgliederversammlung oder auf der als nächsten folgenden Mitgliederversammlung allen Mitgliedern vorgelegt wird.
Der Jahresabschluss wird zudem dem Förderverein e. V. und dem Schulleiter vom Immanuel-Kant-Gymnasium per E-Mail gesendet.
§10 Gewinnverteilung
Sofern am Ende des Geschäftsjahres ein Gewinn erzielt wurde, macht der Vorstand den Mitgliedern einen Verwendungsvorschlag.
Die Gewinnverwendung sollte sich an einen drei folgenden drei Punkten orientieren.
- Förderung von anderen Schulprojekten, die den Schülern der Schule zugutekommen.
- Reinvestition in (neue) Projekte sowie Entwicklung neuer Produkte
- Investition in neue Maschinen, Werkzeuge oder sonstige größere Anschaffungen
- Investitionen, die den Mitgliedern zugutekommen. Z. B. Mitglieder-T-Shirts
Bei der jährlichen Mitgliederversammlung wird dann mit einer einfachen Mehrheit über die Verwendung abgestimmt.
§11 Verwaltung des Vermögens
Der Vorstand verwaltet das Vermögen nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Sollte die Gesellschaft aufgelöst werden, fällt der Reinerlös aus dem Verkauf des Vermögens dem Förderverein e. V. des Immanuel-Kant-Gymnasiums zu.
Die Entscheidung über das Auflösen der Schülerfirma fallen die Mitglieder durch einen einstimmigen Beschluss.
§12 Nachhaltigkeit
Das Handeln der Schülerfirma orientiert sich an ökologischer Nachhaltigkeit, dem allgemeinen Umwelt- und Klimaschutz, sowie fairen Arbeitsbedingungen.
Diese Prinzipien werden nach Wissen der jeweiligen Akteure in der Firma umgesetzt. Es wird darauf geachtet, wenn Produkte zu Weiterverarbeitung eingekauft werden sowohl wenn Anschaffungen gemacht werden.
§13 Satzungsänderungen
Änderungen der Satzung werden bei einer Mitgliederversammlung mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit beschlossen.